Sonderkündigung der Kfz‑Versicherung: Deine Rechte 2026
Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie ihre Versicherung nicht nur zum Jahresende kündigen können. Unter bestimmten Umständen räumt dir das Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsrecht ein. Dieses Recht ermöglicht es dir, die Police außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden – etwa wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder das Schadenrisiko neu bewertet. In Zeiten steigender Prämien ist das Sonderkündigungsrecht ein wichtiges Instrument, um flexibel zu bleiben und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
In diesem Ratgeber erfährst du, wann du außerordentlich kündigen kannst, welche Fristen gelten und wie du dabei vorgehst. Wir geben dir Formulierungshilfen für das Kündigungsschreiben und zeigen, worauf du bei der Suche nach einem neuen Tarif achten solltest. Nutze dein Recht und halte die Beiträge im Griff.
Gründe für eine Sonderkündigung
Mehrere Ereignisse berechtigen dich zur außerordentlichen Kündigung der Kfz‑Versicherung. Wichtig ist, dass du innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung oder nach dem Ereignis kündigst. Die häufigsten Gründe sind:
- Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: Wird der Beitrag erhöht, ohne dass Leistungen hinzukommen, kannst du kündigen. Ausnahme: Eine Beitragserhöhung aufgrund der Anpassung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall ist kein Kündigungsgrund.
- Anpassung von Typ‑ oder Regionalklasse: Wird dein Auto aufgrund neuer Statistiken höher eingestuft und erhöht sich dadurch die Prämie, greift das Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn die Prämie sinkt – du kannst wechseln, um den günstigeren Tarif woanders zu sichern.
- Schadenfall: Nach einer regulierten Schadenzahlung durch die Versicherung kannst du kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob du selbst oder ein Dritter den Schaden verursacht hast.
- Fahrzeugwechsel: Kaufst du ein neues Auto oder wechselst das Kennzeichen, endet der Vertrag für das alte Fahrzeug. Du kannst einen neuen Vertrag abschließen oder zu einem anderen Anbieter gehen.
| Grund | Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| Beitragserhöhung | 1 Monat nach Zugang der Erhöhung | nur ohne Leistungsverbesserung |
| Typ-/Regionalklassenänderung | 1 Monat nach Mitteilung | bei Beitragserhöhung oder -senkung |
| Schadenfall | 1 Monat nach Regulierung | nach jeder Schadenregulierung |
| Fahrzeugwechsel | sofort | neuer Vertrag erforderlich |
So nutzt du das Sonderkündigungsrecht
Wenn einer der genannten Gründe eintritt, solltest du schnell handeln. Prüfe zunächst die neuen Konditionen deiner Versicherung und vergleiche sie mit Angeboten anderer Anbieter. Hast du ein günstiges Angebot gefunden, gehst du wie folgt vor:
- Neuen Vertrag abschließen: Sichere dir den neuen Tarif, bevor du kündigst. So bleibt der Versicherungsschutz lückenlos bestehen.
- Kündigung schreiben: Formuliere ein Schreiben mit Versicherungsnummer, Kennzeichen, Kündigungsgrund und dem Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Erwähne das Sonderkündigungsrecht.
- Nachweis bewahren: Sende die Kündigung per Einschreiben oder per Fax und bewahre den Sendebericht auf. Damit hast du einen Beleg für den fristgerechten Eingang.
- Bestätigung abwarten: Warte auf die schriftliche Bestätigung der Versicherung. Prüfe, ob der Vertrag wie gewünscht beendet wird und kontrolliere die Laufzeit des neuen Vertrags.
Achte darauf, dass der Kündigungsgrund tatsächlich vorliegt. Eine Beitragserhöhung infolge einer Rückstufung nach Schaden zählt nicht als Grund für eine Sonderkündigung. Gibst du falsche Gründe an, kann die Versicherung die Kündigung zurückweisen. Nutze bei Bedarf unsere Formulierungshilfe, um sicherzugehen, dass das Schreiben alle nötigen Angaben enthält.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Beitrag steigt durch Regionalklasse
Sven wohnt in einem Landkreis, der 2026 in eine höhere Regionalklasse eingestuft wird. Sein Versicherer erhöht den Beitrag um 9 Prozent. Er bekommt die Mitteilung im September. Sven vergleicht Tarife und findet einen Anbieter, der seine Region günstiger einstuft und Rabattschutz anbietet. Er schließt die neue Police ab und kündigt die alte Versicherung innerhalb der Monatsfrist mit Verweis auf die Regionalklassenänderung. Der Wechsel spart ihm 120 Euro im Jahr.
Beispiel 2: Sonderkündigung nach Schaden
Jana fährt im Frühjahr 2026 auf der Landstraße ein Reh an. Die Versicherung reguliert den Schaden als Teilkaskofall. Jana ist mit dem Kundenservice unzufrieden und möchte wechseln. Dank des Sonderrechts kündigt sie innerhalb von einem Monat nach der Regulierung und wechselt zu einem Anbieter, der eine bessere Wildschadenklausel bietet und Vandalismusschäden in der Teilkasko einschließt. Trotz leicht höherer Prämie fühlt sie sich besser abgesichert.
FAQ zur Sonderkündigung
Wann kann ich außerordentlich kündigen?
Bei Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung, Anpassung der Typ‑ oder Regionalklasse, nach einer Schadenregulierung oder bei Wechsel des Fahrzeugs. In diesen Fällen hast du einen Monat Zeit.
Wie lange habe ich für die Sonderkündigung Zeit?
Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Änderung oder nach der Schadenregulierung. Versäume diese Frist nicht, sonst gilt wieder die reguläre Kündigungsfrist.
Muss ich einen Grund angeben?
Ja. Nenne im Schreiben den konkreten Grund (z. B. Beitragserhöhung) und füge die entsprechenden Daten wie Datum des Schreibens der Versicherung hinzu. So kann deine Kündigung korrekt zugeordnet werden.
Kann ich sofort wechseln?
Ja. Du kannst unmittelbar nach der Kündigung zu einem neuen Anbieter wechseln. Achte darauf, zuerst einen neuen Vertrag abzuschließen.
Sonderkündigung nutzen und sparen
Wenn deine Versicherung teurer wird oder dir nicht mehr zusagt, nutze dein Sonderkündigungsrecht. Vergleiche Tarife, wähle bessere Leistungen und sichere dir langfristig günstige Beiträge.
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