Die elektronische Versicherungsbestätigung: schnell, digital und unverzichtbar
Ohne sie geht nichts: Wer in Deutschland ein Fahrzeug anmeldet, abmeldet oder ummeldet, benötigt eine eVB‑Nummer. Diese siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt seit 2008 die alte Doppelkarte. Sie beweist der Zulassungsbehörde, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz‑Haftpflichtversicherung besteht. Das System ist digitalisiert – Sie geben die Nummer beim Amt an, und der Versicherer übermittelt Ihre Versicherungsdaten elektronisch. Für Sie als Kunde ist die Ausstellung der eVB kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.
Viele Versicherer stellen die eVB online, telefonisch oder per App aus. Diese Flexibilität ist besonders nützlich, wenn Sie kurzfristig ein Fahrzeug zulassen möchten oder bei der Zulassungsstelle bereits mit allen Unterlagen stehen. Dieser Ratgeber erklärt, wofür Sie die eVB benötigen, wie lange sie gültig ist und wie Sie sie im Handumdrehen erhalten.
Wie beantrage ich eine eVB‑Nummer?
Die Beantragung einer eVB ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten. Sie müssen lediglich die erforderlichen Angaben zur Fahrzeugart, zum Versicherungsumfang und zum Versicherungsbeginn machen. Die meisten Versicherer bieten mehrere Wege an, um eine eVB zu erhalten:
- Online: Auf der Website Ihres Versicherers füllen Sie ein kurzes Formular aus. Name, Adresse, Fahrzeugart (Pkw, Motorrad, Wohnmobil), gewünschte Versicherungsart (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) und Versicherungsbeginn genügen. Nach Absenden erhalten Sie den Code per E‑Mail oder SMS.
- Telefonisch: Der Kundenservice Ihres Versicherers stellt die eVB bei Anruf aus. Dieser Weg eignet sich, wenn Sie vor Ort an der Zulassungsstelle stehen. Halten Sie Ihre Kundennummer bereit.
- Per App: Viele Versicherer haben Smartphone‑Apps, in denen Sie mit wenigen Klicks eine eVB generieren. Sie können den Code direkt aus der App kopieren und an die Zulassungsstelle weitergeben.
Einige Vergleichsportale generieren die eVB automatisch im Rahmen des Online‑Abschlusses. Wenn Sie einen neuen Versicherungsvertrag wählen, erhalten Sie die eVB im Zuge des Vertragsabschlusses automatisch.
Wofür brauche ich die eVB?
Die eVB‑Nummer wird in verschiedenen Situationen benötigt. Die Zulassungsbehörde prüft damit, ob Ihr Fahrzeug eine gültige Haftpflichtdeckung hat. Folgende Vorgänge erfordern eine eVB:
| Vorgang | Erklärung | Benötigte Unterlagen |
|---|---|---|
| Neuanmeldung | Erstzulassung eines neuen Fahrzeugs | Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA‑Mandat, eVB |
| Ummeldung | Wechsel des Halters oder Umzug in einen anderen Bezirk | Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis der Hauptuntersuchung, eVB |
| Wiederzulassung | Erneute Anmeldung eines stillgelegten Fahrzeugs | Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen, eVB |
| Kurzzeitkennzeichen | Zulassung eines Fahrzeugs für fünf Tage | Personalausweis, Fahrzeugpapiere, eVB |
| Ausfuhrkennzeichen | Zulassung zur dauerhaften Ausfuhr ins Ausland | Personalausweis, Zollpapiere, eVB |
Die eVB ist zwingend erforderlich, damit das Amt die Haftpflichtdeckung prüfen kann.
Praxisbeispiele: So nutzen andere die eVB
Beispiel 1: Neuwagen im Autohaus
Sandra kauft sich einen Neuwagen. Im Autohaus unterschreibt sie den Kaufvertrag und kontaktiert noch vor Ort ihren Versicherer per App. Binnen Minuten erhält sie die eVB‑Nummer und kann sie direkt an den Zulassungsdienst weiterleiten. Am nächsten Tag ist das Auto angemeldet und Sandra spart sich den Gang zur Behörde.
Beispiel 2: Ummeldung nach Umzug
Daniel zieht von Köln nach Hamburg. Für die Ummeldung benötigt er eine neue eVB. Er ruft bei seiner Versicherung an, gibt die neue Adresse und den Versicherungsbeginn an. Nach wenigen Minuten erhält er den Code per SMS. Mit den Fahrzeugpapieren und der eVB fährt er zur Zulassungsstelle und erledigt die Ummeldung an einem Tag.
Beispiel 3: Kurzzeitkennzeichen für Oldtimerkauf
Julia möchte einen Oldtimer aus einer anderen Stadt überführen. Sie benötigt ein Kurzzeitkennzeichen und beantragt dafür eine eVB online. Sie gibt an, dass es sich um ein Kurzzeitkennzeichen handelt, und erhält den Code sofort. Mit Personalausweis und eVB beantragt sie das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle und kann den Wagen legal überführen.
FAQ: Ihre Fragen zur eVB
- Kann ich die eVB verlängern?
Die eVB ist in der Regel für einen befristeten Zeitraum gültig. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach Ablauf müssen Sie eine neue Nummer beantragen. - Ist die eVB übertragbar?
Nein. Jede eVB ist fahrzeug‑ und vorgangsbezogen und kann nur einmal verwendet werden. Nach Nutzung verfällt sie. - Bekomme ich die eVB auch ohne bestehenden Vertrag?
Ja. Versicherer stellen eine eVB auch dann aus, wenn Sie zunächst nur einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anfordern. Entscheiden Sie sich später gegen den Anbieter, verfällt die eVB automatisch. - Kann ich eine eVB für ein Motorrad und ein Auto gleichzeitig beantragen?
Ja. Für jedes Fahrzeug erhalten Sie eine separate eVB. Sie können mehrere Nummern gleichzeitig besitzen, aber jede nur einmal nutzen. - Was passiert, wenn ich die eVB verliere?
Keine Sorge. Der Code ist im System hinterlegt. Sie können ihn beim Versicherer erneut anfordern. Oft genügt die Angabe Ihrer Kundennummer, um die eVB noch einmal zu erhalten. - Muss ich die eVB ausdrucken?
Nein. Die Nummer genügt. Die Zulassungsbehörde ruft die Daten elektronisch ab. Ein Ausdruck kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend. - Kann ich die eVB bei der Zulassungsstelle ändern?
Nein. Änderungen müssen beim Versicherer beantragt werden. Wenn Sie den Versicherungsumfang ändern (z. B. von Haftpflicht auf Kasko), ist eine neue eVB erforderlich.
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